Naturschutzgroßprojekt Baar
Die Baar ist eine Hochebene im Übergangsbereich vom Schwarzwald im Westen zur Schwäbischen Alb im Osten mit Höhenlagen von 650 bis 800 m ü. NN. Fast alle Gesteinsschichten des Südwestdeutschen Schichtstufenlandes sind hier vertreten, was dazu führt, dass eine Vielfalt an Böden zu finden ist.
Als Naturschutzgroßprojekte (NGP) werden seit 1979 national bedeutsame und repräsentative Naturräume vom Bund gefördert. Seit März 2013 werden Teile der Baar und der Baaralb, aufgrund ihrer gesamtstaatlichen und internationalen Bedeutung für den Naturschutz, als „Naturschutzgroßprojekt Baar“ durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Ziel des NGP Baar ist es zum einen die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume für den Arten- und Biotopschutz und den Biotopverbund zu sichern. Zum anderen wird aber auch die qualitative und quantitative Verbesserung von bedeutsamen Lebensräumen angestrebt.
Auch Brigachtal befindet sich in diesem Gebiet und ist, neben acht weiteren Gemeinden aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis und Geisingen aus dem Nachbarkreis Tuttlingen, Projektpartner. Das Plattenmoos und der Weißwald sind Teil des Projektgebiets.
Weitere Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Baar finden Sie hier.
Naturschutzgroßprojekt Baar - Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
Der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Landkreis Tuttlingen arbeiten in Sachen Naturschutz zusammen. Am 24. Juli 2018 fand die Sitzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) des Naturschutzgroßprojektes Baar (NGP Baar) im Umweltzentrum Schwarzwald-Baar-Neckar in VS-Schwenningen statt. In diesem Rahmen wurde durch die stellvertretenden Landräte Joachim Gwinner (Schwarzwald-Baar-Kreis) und Stefan Helbig (Landkreis Tuttlingen) die Kooperationsvereinbarung für das Projekt II (Umsetzungsphase) des NGP Baar unterzeichnet. Damit kann die Umsetzung des Projektes in den beiden Landkreisen beginnen.
Aber auch die zehn am Projekt beteiligten Kommunen erklärten noch einmal schriftlich ihre Bereitschaft am Projekt mitzuwirken und dies zu unterstützen. Insbesondere stellen die Städte und Gemeinden Flächen für die geplanten Maßnahmen zur Verfügung. Für die Kommunen gilt aber, wie auch für alle anderen Grundstückseigentümer, das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen.