Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan der Gemeinde

Die Handlungsspielräume der Gemeinde nach dem Lärmaktionsplan von 2018 sind sehr begrenzt. Maßnahmen zur Lärmminderung auf Landes- und Kreisstraßen sowie der Bahnlinie liegen nicht in eigener Zuständigkeit der Gemeinde.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie hat deutlich verkehrsbelastete Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dies betrifft Straßen mit mehr als 8.200 KfZ/Tag, somit auch die Ortsdurchfahrt Kirchdorf.  Betroffen sind auch Eisenbahnhauptstrecken mit mehr als 82 Zügen pro Tag, somit auch die Schwarzwaldbahn. Hier läuft die Lärmaktionsplanung über das Eisenbahn-Bundesamt.
  
Im Bereich der Ortsdurchfahrten wurde der Bau eines Kreisverkehrs auf der Landesstraße L 178 am nördlichen Ortseingang von Kirchdorf umgesetzt. Die Forderung nach Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen („Blitzer“) in den Ortsdurchfahrten bleibt ein weiterer Punkt. Ergänzend werden von Seiten der Gemeinde weiterhin die mobilen Geschwindigkeitsanzeiger an wechselnden Standorten aufgestellt und wo möglich die Bepflanzungen in den Seitenbereichen der Ortsdurchfahrten ergänzt.
 
Ein Teilstück der Hauptstraße in Klengen wurde auf Tempo-30 reduziert. Im Ortsteil Überauchen wurde die Tempo-30-Begrenzung in der Bondelstraße von der Abzweigung Rathausstraße/Ortsmitte bis nach der Abzweigung Im Brühl erweitert. Ebenfalls umgesetzt wurde eine Verlängerung der Tempo-30-Begrenzung auf der Ortsdurchfahrt Kirchdorf bis zum Seniorenzentrum.
 
Im Bereich der Schiene bleibt die Forderung gegenüber der Deutschen Bahn  nach Durchführung aktiver Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände bzw. –wälle entlang der Bahnlinie  im Bereich direkt angrenzender Wohnbebauungen.  
Unterstützt werden auch die auf Bundesebene geforderten Maßnahmen wie die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems, die Umrüstung lauter Züge auf sogenannte „Flüsterbremsen“ sowie ein generelles Lärmsanierungsprogramm von Seiten des Eisenbahnbundesamtes.