Eckdaten Haushalt
Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung aller Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre und des Höchstbetrags der Kassenkredite.
Der Haushaltsplan ist für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltssatzung ist vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Haushaltsplan 2019 (4,314 MB)
Haushaltsplan 2020 (14,623 MB)
Haushaltsplan 2021 (8,169 MB)
Haushaltsplan 2022 (15,729 MB)
Haushaltsplan 2023 - Teil I (8,865 MB)
Wirtschaftspläne Eigenbetriebe - Teil II (26,054 MB)
Haushaltsplan 2024 (31,983 MB)